- Kurzantwort: Gibt’s bei Streik Entschädigung?
- Welche Streik-Art? (entscheidet über Entschädigung)
- Tabelle: Streik-Art → Entschädigung ja/nein + was dir immer zusteht
- Diese Rechte hast du (fast) immer: Umbuchung/Erstattung & Betreuung
- Entschädigung: ab wann & wie viel? (250/400/600 €)
- Betreuung am Airport: Essen, Hotel, Transfer, Kommunikation
- Wichtig: Verpflegung/Hotel nutzen ≠ Entschädigung verlieren
- So setzt du Umbuchung durch (auch auf andere Airline)
- Beweise & Quittungen: das solltest du sichern
- Mustertext an die Airline
- Wenn die Airline blockt: Schlichtung (SÖP/BfJ) & Beschwerde
- FAQ
- Fazit
Stand Februar 2026: EU-Fluggastrechte werden zwar politisch reformiert/neu verhandelt – aber bis wirklich neues Recht gilt, gelten EU261 + EuGH-Rechtsprechung weiter. (Details/Links am Ende.)
Streik ist der Klassiker für Flugchaos – und gleichzeitig der Punkt, bei dem viele Airlines reflexartig „außergewöhnliche Umstände“ rufen. Das kann stimmen – muss aber nicht. Der wichtigste Hebel ist deshalb: Welche Streik-Art liegt vor? Davon hängt ab, ob du „nur“ Umbuchung/Refund + Betreuung bekommst oder zusätzlich Entschädigung bis 600 €.
Kurzantwort: Gibt’s bei Streik Entschädigung?
- Streik bei Airline-Personal (Pilot:innen, Cabin Crew, eigene Ground-Teams der Airline): häufig Entschädigung möglich, wenn die Voraussetzungen (z. B. Ankunft ≥ 3 Stunden später am Endziel oder kurzfristige Annullierung) erfüllt sind.
- Streik bei Flughafen/ATC/Security/Baggage Handlern (nicht Airline-Mitarbeitende): häufig keine Entschädigung, weil das eher „extern“ ist – Umbuchung/Refund + Betreuung bekommst du trotzdem oft.
Welche Streik-Art? (entscheidet über Entschädigung)
Für EU261 ist grob die Trennlinie: intern (in der Sphäre der Airline) vs. extern (außerhalb der Airline-Kontrolle). Der EuGH hat mehrfach klargestellt, dass Streiks des Airline-Personals in vielen Fällen nicht automatisch als „außergewöhnliche Umstände“ zählen – also die Entschädigung nicht pauschal ausschließen.
Tabelle: Streik-Art → Entschädigung ja/nein + was dir immer zusteht
| Streik-Art | Entschädigung nach EU261? | Was dir (fast) immer zusteht |
|---|---|---|
| Airline-Personal streikt (Pilot:innen, Crew, Airline-eigene Mitarbeitende) | Oft ja, wenn EU261-Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Ankunft ≥ 3h später am Endziel / kurzfristige Annullierung). „Streik“ allein ist meist kein Freifahrtschein. | Umbuchung/Erstattung (Wahlrecht) + Betreuung (Essen/Hotel) bei Wartezeit |
| „Wildcat“/spontaner interner Streik (z. B. nach interner Ankündigung/Umstrukturierung) | Oft ja (intern, der Airline-Sphäre zugeordnet) | Umbuchung/Erstattung + Betreuung |
| Airport/ATC/Security (Flughafen- oder Flugsicherungs-Streik) | Häufig nein (eher „extern“/außerhalb der Airline-Kontrolle) – aber Einzelfall möglich | Umbuchung/Erstattung + Betreuung |
| Streik mit Forderungen, die nur der Staat erfüllen kann | Kann als außergewöhnlich bewertet werden (Einzelfall) | Umbuchung/Erstattung + Betreuung |
Diese Rechte hast du (fast) immer: Umbuchung/Erstattung & Betreuung
Unabhängig davon, ob es am Ende Entschädigung gibt, hast du bei Annullierung/Long Delay meist ein Wahlrecht:
- Erstattung des Ticketpreises (nicht genutzte Flugabschnitte) oder
- Umbuchung / anderweitige Beförderung zum Endziel (so früh wie möglich oder zu einem späteren Termin – je nach Situation).
Und wenn du warten musst: Betreuung (Essen/Getränke, ggf. Hotel + Transfer, Kommunikation). Dazu unten mehr.
Entschädigung: ab wann & wie viel? (250/400/600 €)
Entschädigung gibt es typischerweise, wenn du am Endziel mindestens 3 Stunden später ankommst (oder wenn ein Flug kurzfristig annulliert wird und die Ersatzbedingungen nicht passen). Höhe je Distanz:
| Distanz (Start → Endziel) | Entschädigung |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| 1.500–3.500 km (bzw. EU-Flug > 1.500 km) | 400 € |
| > 3.500 km | 600 € |
Wichtig: Die Airline muss beweisen, dass „außergewöhnliche Umstände“ vorlagen und dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Ein Standard-Textbaustein reicht oft nicht.
Betreuung am Flughafen: Essen, Hotel, Transfer, Kommunikation
- Essen/Getränke (angemessen zur Wartezeit)
- Hotel + Transfer, wenn eine Übernachtung nötig ist
- Kommunikation (z. B. Anrufe/Mails)
Praxis: Frage zuerst nach Vouchern. Wenn du selbst zahlen musst: Quittungen aufheben und später Erstattung verlangen. Bleib „angemessen“ (kein Luxus, wenn’s nicht nötig ist) – damit minimierst du Streit.
Wichtig: Verpflegung/Hotel nutzen ≠ Entschädigung verlieren
Viele denken: „Wenn ich Hotel/Essen bekomme, kann ich keine Entschädigung mehr fordern.“ Das ist so pauschal nicht richtig. Betreuung (Essen/Hotel) und Entschädigung sind unterschiedliche Rechtsfolgen. Du kannst also Betreuung annehmen und später trotzdem Entschädigung verlangen – sofern dein Fall entschädigungsfähig ist.
So setzt du Umbuchung durch (auch auf andere Airline)
- Alternative Verbindung suchen (Screenshot mit Flugnummer/Zeiten/Preis).
- Schriftlich verlangen (Chat/Mail/Formular): Umbuchung auf genau diese Verbindung.
- Frist setzen, wenn es zeitkritisch ist („Bitte bis heute 18:00 bestätigen…“).
- Dokumentieren: Screenshots, Namen am Schalter, Uhrzeit, Wartezeiten.
Hinweis: „Andere Airline“ ist in der Praxis oft möglich, wenn das die schnellste sinnvolle Lösung ist – aber du musst es aktiv einfordern. Die App-Optionen sind häufig nur das Minimum.
Beweise & Quittungen: das solltest du sichern
- Buchungsbestätigung / Ticket (mit Endziel)
- Störungsmitteilung + Streik-Hinweis (Mail/App) + Screenshots der Statusanzeige
- Fotos der Anzeigetafel (Delay/Cancelled)
- Quittungen: Essen/Hotel/Transfer + ggf. notwendige Ausgaben
- Wenn möglich: schriftliche Bestätigung der Airline, was der Grund war („Strike ATC“, „Crew strike“ etc.)
Optional für mehr E-E-A-T: „Mein Test“ (hier kannst du deinen Flightright-Test einbauen)
Platzhalter: Füge hier 6–10 Sätze aus deinem echten Test ein (Ablauf, Dauer, Kommunikation, Ergebnis, Screenshot-Hinweise). Das wirkt seriöser als „nur“ ein Button und erklärt, wann sich ein Dienstleister lohnt.
Mustertext an die Airline
Betreff: Flugstörung wegen Streik – EU261 Ansprüche – [Flugnummer], [Datum], PNR [PNR]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Flug [Flugnummer] am [Datum] von [Abflug] nach [Ziel] (PNR: [PNR]) wurde [annulliert / stark verspätet]. Als Grund wurde „Streik“ angegeben.
Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, welche Art von Streik vorlag (Airline-Personal / Flughafen / Flugsicherung / sonstiges) und welche Maßnahmen Sie zur Vermeidung/Minimierung ergriffen haben.
Ich mache vorsorglich meine Rechte nach der EU-Verordnung 261/2004 geltend und wähle:
[ ] Umbuchung/anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt (bitte umbuchen auf: [Alternative Verbindung]).
[ ] Erstattung des Ticketpreises (nicht genutzte Abschnitte).
Zusätzlich beantrage ich – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – die Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 (Distanz: [x km], Ankunft am Endziel: [x] Stunden später) sowie die Erstattung angemessener Betreuungs-/Mehrkosten (Belege anbei).
Mit freundlichen Grüßen
[Name, IBAN, Telefon]
Wenn die Airline blockt: Schlichtung (SÖP/BfJ) & Beschwerde
Wenn die Airline ablehnt oder nicht reagiert, hast du in Deutschland praktische Wege ohne direkt zu klagen:
- Schlichtung Reise & Verkehr (SÖP): kostenloses Schlichtungsverfahren (häufig sinnvoll bei EU261-Streit).
- Schlichtungsstelle Luftverkehr (BfJ): ebenfalls möglich (je nach Airline/Fallkonstellation).
- Nationale Durchsetzungs-/Beschwerdestelle (z. B. LBA) kann helfen, wenn Rechte missachtet wurden (je nach Thema/Verfahren).
FAQ: Streik & Fluggastrechte
Nein. Bei Streiks des Airline-Personals ist Entschädigung nach EU261 häufig möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei externen Streiks (Flugsicherung/Flughafen) entfällt Entschädigung oft – Umbuchung/Erstattung und Betreuung können trotzdem greifen.
Nein. Betreuung (Essen/Hotel) und Entschädigung sind unterschiedliche Ansprüche. Du kannst Betreuung annehmen und später trotzdem Entschädigung verlangen, sofern dein Fall entschädigungsfähig ist.
Bitte um eine schriftliche Bestätigung, ob es ein Streik des Airline-Personals oder ein externer Streik (ATC/Flughafen) war. Sichere Screenshots aus der App, E-Mails und Fotos der Anzeigetafel.
In der Praxis oft ja, wenn das die schnellste sinnvolle Lösung ist. Du musst das häufig aktiv einfordern und gut dokumentieren (Alternative Flugverbindung + Screenshots).
Bis neue Regeln tatsächlich in Kraft treten, gelten EU261 und die bisherige EuGH-Rechtsprechung weiter. Es laufen Verhandlungen, aber das ist noch kein geltendes neues Recht.
Fazit
Bei Streik kommt es auf die Streik-Art an: Internes Airline-Personal → Entschädigung ist oft möglich (wenn die EU261-Voraussetzungen erfüllt sind). Externe Streiks (Airport/ATC) → Entschädigung entfällt häufig, aber Umbuchung/Refund und Betreuung bleiben starke Rechte. Entscheidend: Grund schriftlich bestätigen lassen, alles dokumentieren, Quittungen sichern.
Interne Links (Cluster): Fluggastrechte (Übersicht) · Flugverspätung · Flug annulliert · Anschlussflug verpasst · Flugzeit geändert · Koffer verloren
Offizielle Quellen
- EU-Verordnung 261/2004 (EUR-Lex)
- EuGH: „Wildcat“-Streik (Krüsemann u. a., C-195/17 ff.)
- EuGH: Airline-Personalstreik nicht außergewöhnlich (C-613/20)
- EU-Kommissionsleitlinien 2024 (Interpretative Guidelines)
- Your Europe: Air passenger rights
- Schlichtung Reise & Verkehr (SÖP)
- Schlichtungsstelle Luftverkehr (BfJ)

